Ende Oktober hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) die Veranlagungsbescheide versandt, in denen die Einstufungen der Betriebe in die neuen Gefahrtarifstellen ab 1. Januar 2019 geregelt werden. Die Unternehmen sollten umgehend prüfen, ob sie der Gefahrtarifstelle korrekt zugeordnet wurden, denn die Widerspruchsfrist beträgt nur einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.